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Südasien-Konsortium e.V.

Gemeinnütziger Verein · Sitz in Berlin

Willkommen beim Südasien-Konsortium e.V.

Das Südasien-Konsortium e.V. fördert die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Südasien und stärkt den Austausch zwischen Forscherinnen und Forschern in Deutschland und den Ländern Südasiens. Der Verein ist gemeinnützig und verfolgt ausschließlich nicht-kommerzielle, wissenschaftliche Zwecke.

Über uns

Das Südasien-Konsortium e.V. ist ein gemeinnütziger Wissenschaftsverein mit Sitz in Berlin. Er wurde gegründet, um die Südasienforschung in Deutschland zu unterstützen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken. Die Mitglieder des Konsortiums sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen, die sich mit Südasien befassen.

Wir fördern Forschung, Vernetzung, Tagungen, Veröffentlichungen und neue interdisziplinäre Arbeitsfelder.

Mitgliederversammlung des Südasien-Konsortium e.V. 2024
Mitgliederversammlung des Südasien-Konsortium e.V. 2024

Mission Statement

Angenommen von der Mitgliederversammlung in Berlin am 13. Juli 2024.

Das Südasien-Konsortium e. V. will zwei wesentliche Mängel der gegenwärtigen Südasienwissenschaft und der Rede von Südasien in Deutschland angehen. Diese Mängel werden sichtbar vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung Indiens und Südasiens.

Während der Kampf um eine neue Weltordnung entbrennt, muss Europa, auf der Suche nach seinem Platz und nach künftigen Partnern, ein großes Interesse an Indien und Südasien haben. Indien seinerseits strebt nach einer Führungsrolle im Globalen Süden, der von Konflikten durchzogen nach einem neuen Selbstverständnis und einer neuen Identität sucht. Gleichzeitig strebt Indien nach dem ihm zukommenden Platz in einem neuen Konzert der Weltmächte.

Deutschland genießt einen guten Ruf in Indien und Südasien, da es nicht unmittelbar in die koloniale Vergangenheit dieser Länder verwickelt war und eine lange Tradition der Gelehrsamkeit und kultureller Beziehungen im Hinblick auf Südasien aufweist, verbunden in jüngerer Zeit mit einem bedeutenden und zunehmenden wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Austausch. Dank seiner vornehmlich kulturellen und wirtschaftlichen Interessen an Indien und Südasien und fehlenden unmittelbaren Machtinteressen kann Deutschland auch ein kritischer Partner sein in Sachen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, demokratische Entwicklung und individueller Freiheitsrechte.

Die zwei Mängel, zu deren Abstellung das Konsortium vor diesem Hintergrund beitragen will, sind

Während das Konsortium diesen Mangel benennen, analysieren und kritisieren kann, braucht es Partner zu seiner Behebung.

Gemäß seinen Statuten arbeitet der Verein vor allem durch einen, „Konsortium“ genannten, Kreis von dem Verein verbundenen international tätigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen mit den Vereinsmitgliedern als Steuerungskomitee. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im „Konsortium“ schlagen selbst Projekte vor oder werden eingeladen, an Projekten mitzuwirken in Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm des Vereins. Dieses Vorgehen soll hohe Flexibilität gewährleisten bei der Beantwortung von Anfragen von innerhalb und außerhalb des Vereins, einschließlich Projektanfragen aus der Wirtschaft und von öffentlichen Einrichtungen. Jedes Projekt muss Angaben zu seiner Finanzierung enthalten.

Es ist die Absicht des Vereins Südasien-Konsortium e. V., zu seinen Vorhaben insbesondere auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler außerhalb etablierter akademischer Einrichtungen heranzuziehen, um die Vielfalt und Breite der ihm zur Verfügung stehenden Expertise zu vergrößern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben veranstaltet das Südasien-Konsortium e. V. Seminare und Konferenzen, betreibt Forschungen und Veröffentlichungen zu besonderen Themen und fördert den Informationsaustausch und die Vernetzung unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Satzung des Südasien-Konsortium e.V.

Beschlossen in Berlin am 10. Oktober 2022.

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Artikel 1 — Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Südasien-Konsortium e.V.“

Der Sitz ist Berlin.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Artikel 2 — Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein fördert die Wissenschaft von Südasien vornehmlich auf geisteswissenschaftlichem Gebiet in Deutschland und den wissenschaftlichen Austausch mit den Ländern Südasiens durch Tagungen, Veröffentlichungen und die Vermittlung von Kontakten zwischen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. Insbesondere unterstützt er die interdisziplinäre Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Indologie ebenso wie der Islamwissenschaften, das Aufsuchen neuer Forschungsfelder und die Tätigkeit unbestallter Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und ihre Verbindung zu bestehenden wissenschaftlichen Einrichtungen und ihren Förderorganisationen.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person oder Einrichtung durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Artikel 3 — Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins sind die sieben Gründungsmitglieder. Wenn ein Gründungsmitglied ausscheidet, kooptieren die verbliebenen Gründungsmitglieder einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Weitere natürliche oder juristische Personen können Mitglied werden, wenn alle Gründungsmitglieder zustimmen. Im Falle satzungswidrigen Verhaltens können die Gründungsmitglieder mit Mehrheit von sechs Stimmen ein Mitglied ausschließen.

Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung den Antrag mit seiner Empfehlung zur Entscheidung vor. Eine Ablehnung des Antrags muss gegenüber dem Antragsteller oder der Antragstellerin nicht begründet werden.

Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zu erklären.

Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es

Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.

Jedes Mitglied hat das Recht, an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, regelmäßig einen im Voraus fälligen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten und das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.

Artikel 4 — Konsortium

Regelmäßig mit dem Verein zusammenarbeitende und von ihm geförderte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, vornehmlich aus Deutschland und Südasien, bilden das Konsortium.

Der Verein beruft die Mitglieder des Konsortiums durch Beschluss seines Vorstands, konsultiert Mitglieder des Konsortiums zu seinen Zwecken und fordert sie auf zur Mitwirkung an seinen Vorhaben. Er unterstützt seinerseits die Verwirklichung von Initiativen und Vorhaben von Mitgliedern des Konsortiums und setzt sich ein für ihre Zusammenarbeit untereinander sowie mit Einrichtungen der Wissenschaft und Wissenschaftsförderung.

Artikel 5 — Vorstand und Geschäftsführung

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden, dem oder der stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister oder der Schatzmeisterin. Wenn erforderlich, kann der Vorstand zur Unterstützung der Geschäftsführung Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen einstellen.

Der oder die Vorsitzende, im Falle seiner oder ihrer Verhinderung der oder die stellvertretende Vorsitzende, im Falle finanzieller Verpflichtungen jeweils gemeinsam mit dem Schatzmeister oder der Schatzmeisterin, vertreten den Verein.

Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl und die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch die Mitgliederversammlung sind zulässig. Ein Vorstandsmitglied bleibt nach Ablauf seiner regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers oder seiner Nachfolgerin im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so können die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin durch die Mitgliederversammlung zum Vorstandsmitglied bestimmen.

Der Vorstand tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich, zusammen. Die Sitzungen werden von dem oder der Vorsitzenden, bei seiner oder ihrer Verhinderung von dem oder der stellvertretenden Vorsitzenden, mit einer Einberufungsfrist von einer Woche einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des oder der Vorsitzenden oder, bei seiner oder ihrer Verhinderung, die des oder der stellvertretenden Vorsitzenden. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer oder der Protokollführerin und dem oder der Vorsitzenden, bei dessen oder deren Verhinderung von seinem oder ihrer Stellvertretung, oder einem anderen Vorstandsmitglied zu unterschreiben.

Artikel 6 — Aufgaben, Einberufung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten:

Die Mitgliederversammlung wird von dem oder der Vorstandsvorsitzenden, im Falle seiner oder ihrer Verhinderung von dem oder der stellvertretenden Vorsitzenden, mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, mit einer Einberufungsfrist von vier Wochen schriftlich und mit Angabe der Tagesordnung einberufen. […]

(Hinweis: Die restlichen Bestimmungen zu Artikel 6–8 sind hier inhaltlich unverändert übernommen und können bei Bedarf auch als separates PDF bereitgestellt werden.)

Artikel 7 — Finanzen

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Zuschüssen sowie Einnahmen aus Veranstaltungen und Dienstleistungen. Die Vorstandsmitglieder können Kostenersatz oder eine Aufwandsentschädigung erhalten. Über die Höhe der Vergütung entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Schatzmeister oder die Schatzmeisterin sorgt für die nötigen Einnahmen und legt der Mitgliederversammlung den Jahresfinanzplan und die Jahresrechnung vor. Der Verein kann Vermögen einschließlich Grundvermögen besitzen.

Artikel 8 — Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins oder seiner Beendigung aus anderen Gründen sind der oder die Vorsitzende des Vorstands und der oder die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft. Im Falle der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Südasienbüro e.V., Bonn, das es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

Vorstand

Der Vorstand des Südasien-Konsortium e.V. besteht derzeit aus:

Aktivitäten & Veranstaltungen

Unsere Aktivitäten umfassen wissenschaftliche Treffen, Workshops, Gastvorträge und Austauschprojekte. Eine Auswahl exemplarischer Formate:

Konkrete Termine werden hier veröffentlicht, sobald sie feststehen.

Kontakt & Bankverbindung

Für Anfragen, Kooperationen oder Interesse an einer Mitarbeit erreichen Sie uns unter:

E-Mail: Suedasien-Konsortium@proton.me

Sitz: Berlin

Bankverbindung

Bitte im Verwendungszweck ggf. „Spende“ oder „Mitgliedsbeitrag“ angeben.